Wenn Social Distancing nicht möglich ist

Die Corona-Krise und die Lage von Geflüchteten in Bremen

Das Corona-Virus breitet sich in Europa und der ganzen Welt aus und dementsprechend sind gewaltige Einschränkungen für Bremens Bürger*innen entstanden. Doch ganz speziell: Wie sieht die jetzige Situation der Geflüchteten in Bremen aus?

Zahlreiche Geflüchtete wohnen zurzeit auf engem Raum; 10 bis 16 Menschen schlafen in einem Zimmer. Diese Umstände sind generell nicht tragbar, doch durch die Corona-Krise sind sie umso gefährlicher. Viele von diesen Geflüchteten haben Vorerkrankungen, sind schwangere Frauen, unter ihnen sind Familien mit Kindern sowie ältere Menschen. Dazu kommt alltägliche körperliche Gewalt von Sicherheitspersonal und Polizei.

Durch das Ausgangsverbot können sich Geflüchtete selbst nicht mit dem Nötigsten wie Nahrungsmittel oder Hygieneartikel wie Toilettenpapier versorgen. Sicherheitspersonal, Sozialarbeiter*innen und alle Menschen, die in den Camps beschäftigt sind, betreten und verlassen währenddessen täglich das Gelände, auf dem die Geflüchteten eingesperrt werden.

Duschen und Toiletten werden weiterhin gemeinschaftlich benutzt. Der gebotene Infektionsschutz ist nicht möglich bzw. nicht gegeben. Hin und wieder fragen Bewohner*innen die zuständigen Campmitarbeiter*innen nach Seife oder Desinfektionsmittel. Zurück kommt immer nur: „Wir haben welches bestellt“ und „Wir wissen nicht, wann es kommt.“

Gilt Solidarität lediglich Menschen, die in diesem System privilegiert sind oder allen?!

Durch die Pandemie, haben alle Gesundheitsexpert*innen und Politiker*innen beschlossen: 1,5-2 Meter Abstand halten und Solidarität mit- und füreinander.

Die immer wieder gepredigte Solidarität und das Anliegen, dass wir zu Hause bleiben sollen, sind zwar wichtig, jedoch sollten alle Menschen ermöglicht werden, diese Regeln einzuhalten und zu respektieren. Fraglich ist, ob dies momentan wirklich für alle Menschen möglich ist.

In der Landeserstaufnahmeeinrichtung für die Geflüchteten in Vegesack, Bremen wohnen zurzeit 600 Menschen. Darunter sind Frauen, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Vorerkrankungen. „Die Sammelunterkünfte sind schon zu normalen Zeiten ein schlechter Ort“, sagt der Flüchtlingsrat. „In diesen Zeiten umso mehr.“ Social Distancing sei in einem solchen Lager, in dem alle Toiletten und den Speisesaal teilen, nicht möglich. „Gleiche Rechte werden beim Schutz vor Corona verweigert“, kritisiert der Flüchtlingsrat Bremen. Überall in Deutschland rufen derzeit Flüchtlingsräte, Initiativen, und Organisationen dazu auf, Massenunterkünfte zu schließen.

In die Landeserstaufnahmestelle in der Lindenstraße kommen die Geflüchteten kurz nach ihrer Ankunft. Wer aus einem sogenannten “sicheren Herkunftsland” kommt, muss in der Einrichtung bleiben, bis das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und die Bremische Regierung entscheiden können, „wer bleibt und wer nicht“.

Gleichzeitig erfahren wir als Menschen durch soziale Medien, dass Geflüchtete von der Corona-Krise stärker betroffen sind. Einige haben keinen Zugang zum Gesundheitssystem, denn sie haben keine Papier und dadurch Angst, beim Aufsuchen eines Krankenhauses abgeschoben zu werden.

Es kann nicht sein, dass Solidarität nur für Menschen im mit deutschen Pass gilt. Sie Menschen, die keinen Schutz finden, zu verwehren und es ihnen zu erschweren, den Mindestabstand einzuhalten, ist nicht tragbar.

Was muss jetzt getan werden? Welche Verbesserungen sind notwendig, um den weniger privilegierten Menschen des Systems zu helfen?

  • Schwangere Frauen, Familien mit kleinen Kinder, älter Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen müssen durch die Sozialbehörde in Schutzräume und gepflegte Häuser unterbracht werden
  • Medizinisches Personal, psychologische Betreuung, faire Sozialarbeiter*innen und juristische Beratung müssen organisiert werden
  • Uneingeschränkter Zugang zu Gesundheit, unabhängig vom Pass, Papieren oder Aufenthaltsstatus
  • Reduzierung oder, wenn möglich, Schließung der Camps und Jugendherbergen; stattdessen sind leere Wohnungen und Hotels zur Unterbringung gemäß der Hyginiestandards zu nutzen 
  • Finanzielle Unterstützung und Lebensmittel bereitstellen.

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