Niederlage für die studentische Meinungsfreiheit

Der AStA der Hochschule verliert vor Gericht gegen das Rektorat

Am vergangenen Freitag versammelten sich Protestierende um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Bremen am Wall. Grund für ihren Protest: die Verhandlung „AStA der Hochschule Bremen gegen das Rektorat der Hochschule Bremen“. Auf den ersten Blick geht es im Verfahren um eine Lappalie von Hausordnung und Hausrecht. Im Kern geht es aber um deutlich mehr: Meinungsfreiheit, Meinungsäußerungen der verfassten Studierendenschaft und um die Reichweite der Zivilklausel.

Das gerichtliche Verfahren geht auf eine Auseinandersetzung zurück, die bereits 2016 begann. Damals hatte der Asta ein großes Plakat im Stil der Werbekampagne der Bundeswehr an der Fassade der Hochschule angebracht. Neben den Logos von Hochschule und Bundeswehr stand darauf: „Wir bilden zum Töten aus“. Die Vertretung der ca. 9.000 Studierenden reagierte damit auf eine neue Kooperation zwischen Bundeswehr und Hochschule. Für jährlich 120.000 € sicherte die Hochschule der Bundeswehr Plätze in einem Informatik-Studiengang. Der AStA und die Bremer Öffentlichkeit waren empört, ein offensichtlicher Verstoß gegen die Zivilklausel.

Der Plakat des Anstoßes – unter den Zensurbalken: Die Logos von Bundeswehr und Hochschule
Bild: AStA Hochschule Bremen

Die Leitung der Hochschule bestritt das und forderte den AStA auf das Transparent zu entfernen. Besonders störte man sich an der Verwendung von Hochschul- und Bundeswehr-Logo. Der AStA reagierte und entfernte das Plakat zunächst. Auf ein erneutes Anbringen reagierte das Rektorat mit der Androhung eines Zwangsgeldes. Erneut entfernte der AStA das Plakat und reichte Klage gegen die Hochschule ein.

2017 wiederholte sich das ganze in ähnlicher Form. Diesmal rief der AStA über ein Transparent zu einer Demonstration gegen einen AfD-Parteitag auf. Nach eine Beschwerde des Rechtspopulisten Martin Korol (Bürger in Wut) ordnete das Rektorat gegen seine Studierenden das Abhängen des Plakats an.

Ein Urteil mit teilweise unklaren Folgen

Das Verwaltungsgericht Bremen hat nun die Klage des AStAs abgewiesen. Damit bestätigt es die Auffassung der Hochschulleitung, dass Plakate und Transparente grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, so bestimmt es die Hausordnung der Hochschule. Unrechtmäßig war jedoch die Androhung eines Zwangsgeldes. Inhaltlich beschäftigte sich das Gericht nicht mit der Frage eines möglichen Verstoßes gegen die Zivilklausel, gegen die die Studierenden mit ihrer Aktion protestiert hatte. Das Urteil schwächt die Rechte der studentischen Vertretungen und ihre Freiheit sich zu (hochschul-)politischen Themen zu Wort zu melden. Kritik ist an der Hochschule Bremen nicht gerne gesehen.

Stellt sich die Frage, wie sich das Urteil auf die anderen Hochschulen auswirkt. An der Universität Bremen gibt es ebenfalls eine Hausordnung, die das Anbringen von Transparenten einschränkt. Allerdings gibt es dort keinen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Die genauen Auswirkungen auf studentischen Protest müssen abgewartet werden. Das Gericht hat allerdings eindeutig den Hochschulleitungen den Rücken gestärkt und dabei das Verhältnis zwischen ASten und Rektoraten falsch gedeutet.

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