Valentin frei – aber wie geht es weiter ?

Es ist so weit: Das Verfahren gegen Valentin und zwei andere Angeklagte aus dem linken Spektrum ist beendet. Viel wurde im Vorfeld und währenddessen geschrieben, insbesondere zu einem Vorfall im Rahmen des Nordderbys Werder gegen Hamburg vor zwei Jahren. Rechte Bremer Hooligans hatten an diesem Tag linke Ultras von Werder Bremen angegriffen, als diese an der Kneipe Verdener Eck vorbeigingen. Dies war einer von insgesamt neun Punkten der Anklage, die Valentin und den Mitangeklagten vorgeworfen wurden.

Nach monatelanger Verhandlung wurden Valentin und ein Mitangeklagter nun jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt. Von den ursprünglich drei Angeklagten sind nur noch zwei übrig geblieben und die meisten der insgesamt neun Punkte der Anklageliste haben sich erledigt. Letztlich flossen insbesondere die Vorwürfe ins Urteil ein, die Valentin bereits vor Prozessbeginn gestanden hatte. Wozu also das monatelange Verfahren? Hat gar das Gericht versagt, weil es so eine vermeintlich milde Strafe verhängt hat? Immerhin hatte der Staatsanwalt drei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert!

Auch wenn die Reaktionen auf das Urteil anderes vermuten lassen, Gerichte entscheiden auf Basis von Fakten und nicht Stimmungen (jedenfalls sollten sie das). Und auch wenn hohe Politiker es sich nicht haben nehmen lassen, schon vor dem Prozess eine harte Strafe zu fordern und damit ihre Kompetenzen weit überschritten, ist dieses Urteil ein akzeptabler Abschluss. Dass Valentin fast ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht hat, dürfte als vorgezogene Bestrafung auch Law-and-Order-BefürworterInnen milde stimmen.

Viel ist bereits über das Verfahren und seine Hintergründe geschrieben worden[1], an dieser Stelle wird daher auf eine erneute Darstellung verzichtet und allen Interessierten die Lektüre vorheriger Texte ans Herz gelegt. Der Konflikt zwischen Ultras und Neonazis wurde überregional beleuchtet. Wer noch immer Zweifel an der Ideologie der Bremer Hooligans hegt, dem stehen eine Reihe von Texten und Videos zur Verfügung.[2] [3]

Was besonders frustrierend ist, ist dass auch bei diesem Vorfall wieder die üblichen Reflexe (à la „Gewalt kann von keiner Seite akzeptiert werden“, „Jetzt muss hart durchgegriffen werden“, „Ultras geben sich nur einen politischen Anstrich, um gewalttätig zu werden“ – letzteres entspricht in etwa der Aussage der Sprecherin des Innensenators) aktiv wurden, statt erstmal durchzuatmen und den Kontext zu betrachten. Der Konflikt zwischen Ultras und Hooligans fand nicht nur am Tag des Nordderbys statt. Seit Jahren sind Einschüchterungsversuche von Neonazis an der Tagesordnung und auch körperliche Übergriffe sind leider keine Neuigkeit. In der Vergangenheit hat die Bremer Justiz sich in diesem Zusammenhang nicht mit Ruhm bekleckert und entweder nicht ermittelt oder lächerliche Geldstrafen für gemeinschaftliche und geplante Körperverletzungen verhängt[4]. Dies sollten alle im Hinterkopf haben, die jetzt eine härtere Strafe für Valentin fordern.

Auch die Schlägerei am Verdener Eck hat eine Vorgeschichte, die in einem Video, das einen Ausschnitt der Schlägerei zeigt, nicht dargestellt wird[5]. So berichteten Augenzeugen schon lange vor Prozessbeginn, die Aggression sei eindeutig von Seiten der Hooligans ausgegangen – die Polizei habe sich bei diesen Zeugen aber nicht für weitere Befragungen gemeldet. Der gesamte Prozess war also viel komplexer als auf den ersten Blick scheint. Körperverletzung, mehrere Vorfälle, harte Strafe? Ganz so einfach ist es eben nicht. Nach der Verhaftung von Valentin im letzten Jahr haben sich die Jusos Bremen gemeinsam mit der Grünen Jugend daher in einem offenen Brief an den Innensenator und den Polizeipräsidenten gewandt[6].

Wieso nur Bewährung?       

Dass das Urteil letzten Endes bedeutend harmloser ausgefallen ist als vor dem Prozess gedacht, dürfen sich die Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft zuschreiben, die in mehreren Punkten dilletantische Arbeit geleistet haben. Der Vorwurf, auf dem rechten Auge blind zu sein, konnte im Verlauf des Prozesses ebenfalls nicht entkräftet werden. Eine kleine Auswahl von Auffälligkeiten und Versäumnissen:

Zwei der Anklagepunkte stützten sich auf die Aussage eines einzigen Zeugen, bei dem eine kurze Facebook-Recherche ausreicht, um festzustellen, dass diese Person selbst aus dem Umfeld der Bremer Hooligans stammt. Dass dieser unmittelbar nach den Vorfällen aussagt, keine Täter erkannt zu haben, 7 Wochen später aber bei der Polizei vorstellig wird, Fotos von Antifaschisten vorlegt, die vorher im Internet kursierten und plötzlich endeutig diese als Täter erkannt haben möchte, könnte einen stutzig werden lassen. Spätestens als genannter Zeuge dann plötzlich ohne Mitteilung aus Deutschland entschwindet und selbst wegen eines anderen Verfahrens per Strafbefehl gesucht wird, sollte dessen Gaubwürdigkeit nochmal überprüft werden. All das hat die Staatsanwaltschaft nicht davon abgehalten, zwei der Anklagepunkte nur auf diesen Zeugen zu stützen, die folgerichtig im Prozess in sich zusammengefallen sind – wie bereits am ersten Prozesstag von der Verteidigung prophezeit.

Fotos von Verdächtigen wurden Zeugen erst längere Zeit nach den fraglichen Vorfällen vorgelegt und die Angeklagten wurden auf diesen explizit nicht als Täter benannt. Erst bei einer zweiten Vorlage Monate später, wurde ein Angeklagter als „vielleicht“ beteiligt beschrieben. Dass derartige Mutmaßungen nicht gerichtsfest sind, dürfte nun auch die Staatsanwaltschaft verstanden haben.

Ein Staatsanwalt, der auf die Frage des Richters, ob er sich zu dem Vorwurf äußern möchte, dem Gericht Informationen vorsätzlich vorenthalten zu haben, mit einem einfachen „Nö.“ (sic!) antwortet (es ging dabei um Kontakt zu dem untergetauchten Zeugen, zu dem die Staatsanwaltschaft Kontakt hatte, dies aber verschwiegen hat) und das gesamte Verfahren über eine unerträglich abgehobene Art an den Tag legt, braucht sich über fehlende Rückendeckung nicht beschweren. Dass selbst der Richter im Verlauf des Prozesses einen anderen Staatsanwalt gefordert hat, spricht Bände.

Die Untersuchungshaft von Valentin wurde immer wieder unter fadenscheinigen Begründungen verlängert. Hauptargument war sinngemäß, mit dem jetzigen Freundeskreis könne er gar nicht dauerhaft straffrei bleiben. Nachdem Ende letzten Jahres die Untersuchungshaft ausgesetzt und kurz danach wieder in Kraft gesetzt wurde (ohne dass es ein Fehlverhalten gegeben hätte), wurde zudem eine Verlegung nach Mecklenburg-Vorpommern erwirkt. Mutmaßlich um Besuche von Freund*innen zu erschweren wurde Valentin mit verurteilten Straftätern in einem Gefängnis zusammengesperrt, das für seine hohe Quote von  Neonazis überregional bekannt ist. Der Vorwurf der Schikane ist nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

Bereits in seiner Haftzeit hatte Valentin ausgesagt, am Verdener Eck habe der spätere Geschädigte einem Ultra von hinten eine Bierkiste auf den Kopf geschlagen, sodass dieser zu Boden ging. Dies sei einer der Auslöser der späteren Schlägerei gewesen. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch keine Anhaltspunkte für einen derartigen Vorfall. Erst     nachdem ein Video Valentins Aussage eindeutig belegt, konnte sich die Staatsanwaltschaft dazu durchringen, erste Ermittlungen aufzunehmen[7].

Szenekundige Polizeibeamte, die den Vorfall am Verdener Eck beobachten, aber keine Anstalten machten, einzugreifen, helfen nicht gerade, das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Fans zu verbessern. Dass diese Beamten sich nach dem Vorfall zwar an die Identität diverser beteiligter Ultras (inklusive Geburtsdatum) erinnern konnten, aber keinen einzigen Satz zu den beteiligten Hooligans niederschrieben, passt ins Bild einseitiger      Ermittlungen.

Schnell war auf einschlägigen Internetseiten davon die Rede, Valentin habe dem Geschädigten einen Blumenkübel aus Ton auf den Kopf geschlagen. Empörung! Versuchter Totschlag! Bis sich im Verfahren herausstellte, dass der Blumenkübel aus Plastik besteht.

Hausdurchsuchungen wurden nicht im Beisein der Beschuldigten durchgeführt, obwohl den Beamt*innen klar sein musste, dass sämtliche Beweisstücke ihre Gültigkeit verlieren, wenn der vermeintliche Besitzer bei der Durchsuchung nicht anwesend ist. Derartige Flüchtigkeitsfehler sollten eigentlich nicht vorkommen.

Es bleibt der Eindruck von oberflächlich geführten Ermittlungen, die in eine möglichst lange Anklageliste münden sollten. Dass dabei die Sorgfalt vernachlässigt wurde, hat der Prozess nachdrücklich unter Beweis gestellt[8]. Zumindest das Gericht hat sich hier die lobende Erwähnung verdient, die Schwächen der Anklage im Prozess offengelegt zu haben und in die Urteilsfindung mit einbezogen zu haben. Ansonsten ist das Urteil eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft und für alle, die, ohne Blick auf die Fakten, von einer hohen Strafe als Exempel gegen Gewalt schwadroniert hatten.

Ist das Thema damit abgehakt?

Leider nicht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die nächsten Verfahren gegen andere Beteiligte der Schlägerei am Verdener Eck eingeleitet. Und – welch Überraschung – es trifft wieder einmal nur diverse Akteure aus der Ultraszene. Wir werden natürlich auch die weiteren Prozesse aufmerksam verfolgen!

Und jetzt?      

In letzter Zeit machen bekannte Gesichter aus dem Hooligan-Umfeld wieder einmal von sich reden, indem sie Aufkleber gegen Geflüchtete ausgerechnet am Ostkurvensaal des Weserstadions anbringen, wo die Ultras bei Heimspielen anzutreffen sind. Kurz danach marschierten jene Personen mit Fackeln und einschlägigen Parolen an der Universität auf[9]. Die Muskelspiele gehen also weiter. Der nächste Angriff auf Antifaschist*innen ist wohl nur eine Frage der Zeit. Es bleibt zu hoffen, dass dann nicht wieder die üblichen Reflexe greifen, sondern die Aggressoren klar benannt werden.

Angesichts europaweit erstarkender rechter Kräfte ist antifaschistisches Engagement so wichtig wie selten zuvor. Auch in Bremen gibt es eine konkrete Bedrohungslage von Neonazis, gerade im Umfeld von Fußballspielen. Antifaschistischer Selbstschutz ist also nicht nur legitim, sondern absolut notwendig! „Kein Fußbreit den Faschisten“ ist nicht nur eine Parole sondern muss Leitbild konkreten Handelns sein. Respekt und Solidarität verdienen alle, die sich rechter
Hetze entschieden entgegen stellen, den Mund aufmachen und für eine befreite Gesellschaft eintreten – ob im Stadion, in der Uni, auf der Straße oder sonstwo!

  • Freiheit für Valentin!
  • Freiheit für Paul!
  • Freiheit für Schubi!
  • Freiheit für Joel!

[1]          Unter anderem von uns: http://www.jusos-bremen.de/2016/01/28/auf-dem-rechten-auge-blind-freiheit-fur-valentin/)

[2]          Eine Dokumentation von SpiegelTV: https://www.youtube.com/watch?v=p5CeL4bXkKA

[3]          http://www.netz-gegen-nazis.de/beitrag/klein-aber-schlagkraeftig-rechte-hooligan-szene-bremen-10316

[4]          http://www.radiobremen.de/sport/fussball/hooligans/ostkurvensaalprozess100.html

[5]          Besagtes Video kann unter https://www.youtube.com/watch?v=eAzdm3gWABc angesehen werden

[6]          http://www.jusos-bremen.de/2015/07/24/offener-brief-an-den-bremer-innensenator-ulrich-maurer-und-den-bremer-polizeiprasidenten-lutz-muller-freiheit-fur-valentin/

[7]          Das Video ist unter http://www.radiobremen.de/gesellschaft/themen/valentin-prozess-bremen100.html einzusehen

[8]          Eine fachlich qualifizierte Bewertung der Verhandlungstage ist unter https://akj-bremen.org/ nachzulesen

[9]          http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Polizei-bestaetigt-Rechte-mit-Naehe-zu-Hooligan-Netzwerk-_arid,1401343.html

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