Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.
Karl Marx
Dieser Text entstand als Ergebnissicherung der Diskussion, die die Jusos Bremen-Stadt auf ihrer Mitgliederversammlung vom 2. August zum Thema Gerechtigkeit geführt haben.
Gerechtigkeit zu definieren ist eine schwierige Angelegenheit. Es gibt so viele verschiedene Aspekte, Dimensionen und Meinungen dazu, dass eine Definition entweder nicht vollständig oder nicht übersichtlich und verständlich sein kann. Nachdem die SPD ihren Wahlkampf um das Thema Gerechtigkeit aufgezogen hat, wurde ihr immer wieder vorgeworfen, es nicht mit Inhalt zu füllen. Darum haben wir uns als Jusos Bremen-Stadt dieser Aufgabe in einer Mitgliederversammlung angenommen. Daraus entstanden folgende Überlegungen. Zuerst einige Vorbemerkungen:
Eine gewisse Vorstellung davon, was gerecht ist, ist die Grundlage der meisten Gesetze. Bevor man positives Recht festlegt, muss man erst ein Bild davon haben, was in diesem Recht stehen soll und diese Bild liefert die Ethik, indem sie festlegt, was gerecht ist. Das ist der weiteste Begriff von Gerechtigkeit. Es geht um die Regeln, nach denen das Zusammenleben in einer Gesellschaft gestaltet wird: Um die Freiheit des*der Einzelnen und den Ausgleich innerhalb der Gesellschaft. Damit hat Gerechtigkeit eine individuelle Dimension aber auch eine gesellschaftliche Dimension: Das ist die Solidarität, die das Einstehen aller für alle fordert.
Verteilungsgerechtigkeit
Als Jusos interessiert uns bei näherer Betrachtung besonders die Verteilungsgerechtigkeit. Nach dem Motto „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“ wollen wir uns von der materiellen Seite den Dingen nähern. Die Güter, um deren Verteilung es geht, sind durchaus weit definiert. Es geht nicht nur um Geld und Lebensmittel, auch Zugang zu Kultur- oder Freizeitangeboten, Bildung und Einfluss sind in unserer Gesellschaft ungleich verteilt.
Diese Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit sollen Ungleichheiten in der Gesellschaft zum Wohle aller ausgleichen. Was genau ist aber Ungleichheit? Schließlich gleicht kein Mensch dem anderen und wir freuen uns darüber, wie vielfältig und bunt die Stadt Bremen ist. Der Schweizer Philosoph Jean-Jacques Rousseau unterscheidet zu Recht zwischen zwei Arten von Ungleichheit. Die eine sind natürliche Unterschiede in Form, Alter, Gesundheit oder Kraft von Körper und Geist. Die zweite ist gesellschaftliche Ungleichheit, die in verschiedenen Privilegien besteht, wie reicher oder mächtiger zu sein.
Rousseau wendet sich stark gegen die Vorstellung, dass die gesellschaftliche Ungleichheit aus der natürlichen hervorgehe. Denn das hieße ja, dass „diejenigen, die befehlen, notwendigerweise mehr wert sind, als diejenigen, die gehorchen“.[note]Rousseau, Jean-Jacques (1998 [1755]): Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. Stuttgart: Reclam, S. 31.[/note] Natürlich kann und muss man natürliche Ungleichheit nicht ausgleichen. An Alter oder Haarfarbe von Menschen kann man nichts ändern, muss man aber auch nicht. Aus dieser Art von Ungleichheit darf sich aber auch nicht die Verteilung von gesellschaftlichen Gütern ergeben. Und da kommt Verteilungsgerechtigkeit ins Spiel.
Wir haben in der Verteilungsgerechtigkeit unterschieden zwischen den Rechten, auf die man gerechterweise Anspruch hat und den Pflichten, die die Gerechtigkeit Personen auferlegt. Die Rechte haben wir wiederum aufgeteilt in vier Dimensionen: Leistungsgerechtigkeit, Bedarfsgerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und Generationengerechtigkeit[note]Becker, Irene/Hauser, Richard (2009): Soziale Gerechtigkeit – ein magisches Viereck. Zieldimensionen, Politikanalysen und empirische Befunde. Berlin: Edition Sigma.[/note]. Dazu kommt die Querschnittsaufgabe, Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern herzustellen. Unterschiedliche Konzepte von Gerechtigkeit werden die Wichtigkeit einzelner Dimensionen unterschiedlich bewerten. Neoliberale Gerechtigkeitskonzepte legen großen Wert auf Leistungsgerechtigkeit, Klimaschützer*innen ist die Generationengerechtigkeit wichtig. In der Diskussion bei den Jusos wurde die Bedarfsgerechtigkeit in den Mittelpunkt gestellt.
Bedarfsgerechtigkeit
Beginnen wir also bei der Bedarfsgerechtigkeit. Nicht alle Mitglieder der Gesellschaft können von dem, was sie „leisten“, leben. Das kann vielfältige Gründe haben, wie niedrige Löhne oder Erwerbsunfähigkeit. Die Bedarfsgerechtigkeit fordert, dass jeder Mensch in der Lage sein muss, seine*ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Die Verteilung von Gütern muss also an erster Stelle berücksichtigen, wie viel ein einzelner Mensch braucht. Dabei ist Gleichheit für alle der falsche Weg, sondern ungleiches muss auch ungleich behandelt werden. Wer mehr Förderung braucht, als andere, der braucht eben mehr Förderung. Alleinerziehende brauchen sicher mehr Unterstützung, um ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Die Gesellschaft ist dazu verpflichtet, ihnen diese Unterstützung zukommen zu lassen. Zum Bedarf gehören nicht nur Luft, Wasser und Kartoffeln. Jeder Mensch braucht Bildung und Zugang zu Kultur und die Möglichkeit, seine*ihre Interessen zu vertreten oder vertreten zu lassen. Staatliche Verteilungspolitik muss dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der Bürger*innen erfüllt sind. Alle weitere Verteilung kann nur darüber hinaus ansetzen.
Leistungsgerechtigkeit
Auch zur Leistungsgerechtigkeit gab es einiges an Gesprächsbedarf. Diese folgt heutzutage leider einer Logik von „wer hat, dem wird gegeben“. Man kann auch extreme Ungleichheit damit rechtfertigen, dass die an der Spitze sich das ja verdient hätten. Dabei vergisst man, dass die Gesellschaft die Infrastruktur, Rechtssicherheit und Arbeitskraft zur Verfügung stellt, die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg sind.
Leistungsgerechtigkeit kann man aber auch anders betrachten. Die Crux dabei ist, dass wir als Jusos nicht denken, dass Leistung damit gleichzusetzen ist, viel Geld zu haben. Wer für die Gesellschaft Leistung erbringt, darf auch entsprechend an ihren Gütern beteiligt werden. Wer aber Mitglieder ebendieser Gesellschaft für Mindestlohn als Leiharbeiter*innen beschäftigt um sich selbst eine goldene Nase zu verdienen, dessen Leistung darf angezweifelt werden. Viele würden darauf einwenden, dass der*die Vorsitzende eines Unternehmens auch proportional zu seinem*ihrem Gehalt Verantwortung für das Unternehmen übernimmt. Aber auch Verantwortung lässt sich anders verteilen. Man stelle sich einfach einen Betrieb vor, in dem die Produktionsmittel der Belegschaft gehören. Gerechte Löhne für Arbeitnehmer*innen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den ihrer Arbeitgeber*innen stehen und zu mehr reichen, als nur gerade über die Runden zu kommen.
Chancengerechtigkeit
Kommen wir nun zur Chancengerechtigkeit. Sie wird am häufigsten mit Bildung in Verbindung gebracht und um sie sieht es schlecht bestellt aus in Deutschland. Die Bildungschancen von Kindern hängen oft noch vom gesellschaftlichen Status ihrer Ur-Großeltern ab.[note]http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sozialer-aufstieg-sozialer-status-haengt-von-ur-grosseltern-ab-a-1196504.html[/note] Aber nicht nur bei der Bildung, auch bei der Vermögensverteilung sieht es dank Erbschaften ähnlich aus[note]https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-07/erbe-erbschaftssteuer-vermoegen-gesellschaftsvertrag[/note]. Aus der bis jetzt illusionären Vorstellung völliger Chancengleichheit leiten Neoliberale ihre Mär der Eigenverantwortlichkeit ab. Jeder Erfolg sei self-made und jeder Verlust sei persönliches Versagen. Diese Vorstellung blendet aus, dass es auch bei perfekter Chancengleichheit noch Kapitalist*innen gäbe, die ihr Kapital vermehren können, und Arbeitnehmer*innen, die bei ihnen abhängig beschäftigt sind. Der Grundmechanismus des Kapitalismus wird durch Chancengleichheit nicht gerechter. Auch wenn gesellschaftliche Positionen in einem perfekt Chancengleichen Losverfahren verteilt würden, wäre die Ungleichheit dieselbe. Daher darf es bei der Chancengerechtigkeit nicht aufhören. Die Gesellschaft ist nicht nur am Anfang eines Lebens gefragt, für gleiche Chancen zu sorgen, sondern muss immer wieder Entwicklungen im Sinne der hier vorgestellten Dimensionen ausgleichen.
Generationengerechtigkeit
Auch die Generationengerechtigkeit wird von Neoliberalen gerne benutzt, um Ungerechtigkeiten zu verbreiten. Der damalige Bundesvorsitzende der Jungen Union provozierte 2003 im Namen der Generationengerechtigkeit mit der Aussage: „Ich halte nichts davon, wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen“[note]https://www.tagesspiegel.de/politik/keine-hueftgelenke-fuer-die-ganz-alten/436080.html[/note]. Ähnliche Argumentationsweisen hört man heute zum Thema Rente: Es sei nicht gerecht, wenn die Jungen für die Alten aufkommen sollten[note]http://www.insm.de/insm/kampagne/gerecht-durch-marktwirtschaft/So-geht-gerechte-Rente.html[/note]. Solche Angriffe auf das Solidarprinzip von gesetzlichen Versicherungen haben nichts mit Generationengerechtigkeit zu tun, dafür aber viel mehr mit dem Unwillen, auch die von der Gerechtigkeit geforderten Pflichten einzugehen und für andere solidarisch einzustehen.
Für uns Jusos meint Generationengerechtigkeit, dass wir nicht auf Kosten späterer Generationen leben dürfen. Dazu gehört zum einen, dass wir einen lebenswerten Planeten hinterlassen sollten. Umweltschutz ist generationengerecht. Es meint aber auch, dass wir späteren Generationen keine marode Infrastruktur aber dafür einen hübsch ausgeglichenen Haushalt hinterlassen. Natürlich ist Verschuldung kein Selbstzweck, aber sparen eben auch nicht. Der Staat muss seinen Aufgaben nachkommen und notwendige Investitionen tätigen, sonst fährt die nächste Generation über eine Straße voller Schlaglöcher zu einer Schule, in der es durchs Dach tropft.
Fazit
All diese Rechte folgen aus der Gerechtigkeit, doch sie müssen auch irgendwie ermöglicht werden. Gerechtigkeit verpflichtet die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft, für andere einzustehen. Dabei heißt es: Jede*r nach seinen*ihren Fähigkeiten. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 14(2): Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Auch wenn dieser Satz sehr idealistisch klingt, ist er die rechtliche Grundlage dafür, diejenigen, die von der Gesellschaft viel profitiert haben, auch an der Sicherung ihres Wohlstandes zu beteiligen. Der Staat stellt idealerweise alles zur Verfügung, was für die öffentliche Daseinsvorsorge vonnöten ist. Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Straßen, Müllabfuhr, soziale Absicherung und so weiter. Wer aus dieser Infrastruktur Gewinn gezogen hat, darf auch zu ihrer Finanzierung durch Steuern beitragen.