Gegen die geschlossene Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Von Sören Böhrnsen

Den Plänen des Bremer Senats, auffällig gewordene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in geschlossenen Heimen unterzubringen ist zu widersprechen.

Die geplante Unterbringung in der JVA Oslebshausen zeigt dabei, wie der Charakter der geplanten Unterbringung eigentlich zu bewerten ist. Hier sollen Menschen, denen mit dem Strafrecht nicht beizukommen ist, weil es keinen Anlass für U-Haft gibt, dennoch weggesperrt werden und damit auch ein Exempel zu statuieren. Dies kommt einer faktischen Inhaftierung gleich. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind dabei auch mehr als zweifelhaft, diese setzt neben Eigen- oder Fremdgefährdung voraus, dass andere Hilfemaßnahme gescheitert sind und keine weiteren pädagogischen Maßnahmen zur Verfügung stehen (vergleiche §1631 b BGB). Dies erscheint mehr als zweifelhaft, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die Träger dieser Maßnahmen sich für weitergehende pädagogische Maßnahmen aussprechen. Des Weiteren sind die Erfahrungen mit solchen Maßnahmen aus anderen Bundesländern dabei durchweg negativ. Der Nutzen dieser Maßnahmen ist mehr als umstritten.

Es ist vielmehr wichtig, dass mit diesen jungen Menschen intensivpädagogisch gearbeitet wird. Dabei diese Leute geschlossen unterzubringen ist jedoch wenig hilfreich, wie auch der Großteil von Expert*innen bestätigt. Die Mittel für die Unterbringung in geschlossene Einrichtungen ist im Bereich der Intensivpädagogischen Betreuung wesentlich besser aufgehoben und nachhaltiger. Die Maßnahme erscheint vielmehr von Kurzsicht geprägt, um kurzfristig vermeintliche Erfolge, für dieses bestehende Problem präsentieren zu können, anstatt nachhaltig mit diesen durchaus schwierigen Fällen zu arbeiten.

Auch verbietet es sich in solchen Fällen die Arbeit zur Resozialisierung von Häftlingen, insbesondere der von inhaftierten Frauen, gegen andere Arbeit auszuspielen, indem ohne erkennbare Not die Einrichtungen in der JVA Oslebshausen entsprechend umgewidmet werden und damit benötigte Haftplätze im Frauenvollzug oder im offenen Vollzug wegfallen.

Nach all dem sollte der Senat seinen Beschluss überdenken und wieder aufheben. Den Menschen wird durch diese Maßnahmen jedenfalls nicht geholfen.

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